Installation – Wartung und gesetzliche Pflicht von Rauchmeldern in der Wohnung

In Deutschland ist die Mehrheit der privaten Haushalte nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Da das Baurecht in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, ist auch die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Gebäuden Ländersache. Eine bundesweit einheitliche Regelung diesbezüglich existiert also nicht. In den Bundesländern, in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung aufgenommen wurde, ist diese jedoch verbindlich. In folgenden Bundesländern besteht noch keine grundsätzliche Rauchmelderpflicht: Niedersachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Pflicht zur Installation nur für künftige mit staatlichen Mitteln geförderte Bauten.

 

Dort, wo eine Rauchmelderpflicht besteht, richtet sich die Anzahl und Anordnung  nach der DIN 14676. Die Formulierungen aus der Norm wurden weitestgehend in die jeweiligen Landesbauordnungen übernommen. Dementsprechend sind Schlafzimmer, Kinderzimmer wie auch Flure, welche als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen fungieren, mit jeweils mindestens einem Rauchmelder zu versehen. Es genügt der Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Die Geräte sind derart anzubringen, dass Brandrauch rechtzeitig erkannt wird und Alarm auslöst. In Küchen und Badezimmern ist die Anbringung nicht vorgeschrieben.

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders verantwortlich?

In der Regel ist der Eigentümer bzw. Vermieter des Hauses oder der Wohnung für den Einbau des Rauchwarnmelders verantwortlich. Die alleinige Ausnahme bildete bis vor einigen Jahren das Land Mecklenburg-Vorpommern. Dort trug der jeweilige „Besitzer“ die Verantwortung. Unter dem Besitzer wird der jeweilige Mieter ab dem Moment verstanden, in dem er den Schlüssel ausgehändigt bekommt. Er muss nicht nur für die Anschaffung und Installation des Rauchmelders, sondern auch für dessen Wartung und einwandfreie Funktion gerade stehen.

Die Verantwortung für die Installation und Wartung der Rauchmelder wird unterschiedlich geregelt

In den Ländern Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 bzw. 2010 ebenfalls den Vermieter entlastet und die Verantwortung auf den Bewohner (Mieter) einer Wohnung übertragen. In den übrigen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist es der Vermieter, der auch dafür zu sorgen hat, dass die Geräte jederzeit betriebsbereit sind. Die Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung darf der Vermieter auf die Nebenkosten zur Miete umlegen. Beachtet man die Bauhaus Angebote oder die Angebote im Elektro Fachhandel, kann man dort mit etwas Glück einen preiswerten Rauchmelder kaufen.

Rauchmelder installieren

Rauchmelder sind auch ohne besonderes handwerkliches Geschick leicht zu montieren. Für optimalen Schutz ist die Befestigung an der Decke am sinnvollsten, da Rauch nach oben steigt. Am besten bringt man das Gerät in der Mitte der Deckenfläche an. Wo das nicht möglich ist, sollte in jedem Fall ein Mindestabstand von 50 cm von Wänden eingehalten werden. Rauchmelder sind immer in waagerechter Position anzubringen, auch unter Dachschrägen. Die Befestigung sollte nicht in der Nähe von Luftschächten erfolgen, auch sollte vermieden werden, dass Rauchmelder starker Zugluft ausgesetzt sind. Aus Sicherheitsgründen sind Rauchmelder alle zehn Jahre auszutauschen.


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1 Kommentar
  1. Zur Installationen gibt es auch magnetische Installationsplatten, die sehr praktisch sind. Man kann zur Wartung die Rauchmelder von der Decke nehmen und die Gegenplatte an der Decke festkleben. GrußBasti

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