Handwerker-Rechnungen von der Steuer absetzen

Seit dem 01.Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerksleistungen und ich kann als Privat Person die Handwerker Rechnungen auch von der Steuer absetzen.

Es gibt dabei allerdings einiges zu beachten und man sollte besser vorher seinen Steuerberater des Vertrauens kontaktieren.

Denn ausgeschlossen war bis zum 31. Dezember 2010 die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, wenn man bereits durch zinsverbilligte Darlehen oder auch steuerfreie Zuschüsse nach dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KFW Förderbank gefördert wurde.

  • Neue Rechtslage

In Satz 2 des Paragrafen 35a Absatz 3 EStG lautet nunmehr, dass die Steuerermäßigung nicht für öffentliche geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Es kommt also darauf an, ob ein entsprechendes Förderprogramm tatsächlich in Anspruch genommen wird. Diese Neue Regelung gilt für Zahlungen im Veranlagungszeitraum 2011, wenn die Leistungen der Handwerker ab dem 01. Januar 2011 erbracht wurden sind.

  • Steuerbonus bis zu 1200€

Insgesamt können bis zu einem Höchswert von 6000 € von Privatkunden und 20% der Arbeitskosten für die Arbeiten in den eigenen vier Wänden zum Beispiel bei einer Sanierung im eigenen Badezimmer geltend gemacht werden.

  • Ein Beispiel

Habe ich Rechnungen mit insgesamt 6000 € Lohnkosten vorliegen, erhalte ich in der Regel einen Steuerbonus von 1200€.

Habe ich Rechnungen mit insgesamt 2600€ Lohnkosten vorliegen, erhalte ich in der Regel einen Steuerbonus von 520€.

So kann ich ziemlich schnell bei einer Modernisierung oder auch Renovierungen im eigenen Haus etliche € sparen.

  • Was sollte ich dabei beachten?

Nachweise für Steuerbonus

Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.

Materialkosten sind dabei nicht begünstigt.

Ich kann die Überweisung belegen. Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden.

  • Voraussetzungen für Steuerbonus

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Dies sind beispielsweise:

Arbeiten an Innen- und Außenwänden

Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä.

Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und Außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren

Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen  (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)

Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen,

Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen

Modernisierung oder Austausch der Einbauküche

Modernisierung des Badezimmers (Fliesenlegerarbeiten absetzen)

Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt

(z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)

Maßnahmen der Gartengestaltung

Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück

Gebühren für Schornsteinfeger

Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen

(z. B. Kabel für Strom und Fernsehen)

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Info zum Artikel Handwerker-Rechnungen von der Steuer absetzen

Angaben ohne Gewähr. Bitte Fragen Sie evtl. vorher Ihren Steuerberater.

(Artikelausschnitte) Quelle: Die Baustelle. Baugewerbe Verband Niedersachsen



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2 Kommentare
  1. Haben uns ein Haus gekauft. Möchten jetzt wo die alte Duschkabine ist eine ebenerdige Dusche anbringen. Die Bodenfliesen werden eh erneuert. Kann man das machen oder was soll beachtet werden. Warten auf Nachricht von Ihnen. Vielen Dank

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