Für die Sanierung von Altbauten stehen verschiedene Förderprogramme auf Bund- und Länderebene mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten zur Verfügung.
- Die wichtigsten Förderprogramme
Die wichtigsten Programme sind die des Bundes, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Während die KfW bestimmte Maßnahmen fördert, die die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen, zielen die Förderungen des BAFA auf den Einsatz regenerativer Energien für die Wärmeerzeugung ab.
Wenn die energetische Sanierung eines Gebäudes geplant ist, macht es Sinn, einen Experten zur Beratung hinzuzuziehen. Die KfW gewährt Zuschüsse für die Beratung und Begleitung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen in Höhe von 50 Prozent der Kosten, jedoch höchstens bis zu 2000 Euro. Fördermittel für Beratungen, die über die energetische Sanierung hinausgehen, können beim BAFA beantragt werden. Für ein bis zwei Wohneinheiten erhält man 300 Euro Zuschuss, für drei oder mehr Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 360 Euro. Voraussetzung ist, dass die Immobilie vor 1995 erworben wurde.
- Bis zu 13.125€ pro Wohneinheit
Einzelne Sanierungsmassnahmen werden von der KfW ebenso bezuschusst wie eine umfassende Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus“. Je nach erreichtem Standard nach der Sanierung beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit, bei Einzelmaßnahmen werden bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Fördermittel kann man für bis zu zwei Wohneinheiten beantragen. Auch beim Kauf von sanierten Eigentumswohnungen oder Ein- oder Zweifamilienhäusern, die modernisiert werden sollen, kann man Fördergelder in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob man das Wohneigentum selbst nutzt oder vermietet. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser, gewerblich genutzte Flächen sowie Wohnungen und Häuser, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 1.1.1995 eingereicht wurde.
- Unterschiedliche Förderprogramme der KfW
Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ (Programm 430) der KfW werden im Einzelnen folgende Maßnahmen finanziell unterstützt: die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe Energieeffizienzklasse A sowie die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage. Für Umbaumaßnahmen, die der Herstellung barrierefreien Wohnraums dienen, steht das Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit Krediten (155) oder Zuschüssen (455) zur Verfügung. Für andere Arten der Modernisierung kommt das Programm „Wohnraum Modernisieren“ (141) in Frage.
Zuschüsse für Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseanlagen können bei der BAFA beantragt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fotovoltaikanlagen, die ausschließlich der Wassererwärmung dienen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen, als Freiberufler oder Unternehmer hat man Fördermittel dagegen bereits vor dem Kauf zu beantragen.
Förderanträge werden grundsätzlich über die Hausbank gestellt. Dort kennt man sich mit den verschiedenen Programmen bestens aus und ist bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen behilflich.
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Thomas Fieber
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