Wasserschaden

Wie verhalte ich mich nach einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden sollte man einige Regeln beachten:

Bei einem Wasserschaden gilt es, möglichst schnell zu reagieren, um eine Ausbreitung des Schadens und mögliche Folgen weitestgehend einzugrenzen. Bei einem Leitungswasserschaden ist die erste Maßnahme daher, die Wasserzufuhr sofort zu stoppen, indem man Absperrhähne oder das Hauptventil zudreht. Eventuell müssen zwei Ventile, nämlich für Kalt- und für Warmwasser geschlossen werden.

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Wenn beim Wasserschaden große Mengen an Wasser anfallen:

Insbesondere, wenn große Wassermengen anfallen, ist die Stromversorgung für den Gefahrenbereich zu unterbrechen, indem die Sicherungen heraus genommen werden. Wenn Wasser aus Lichtanschlüssen heraus läuft, ist die Hauptsicherung auszuschalten und umgehend ein Elektriker zu informieren.

Fenster und Türen sind zu öffnen, um die Belüftung der Räume sicherzustellen und eine hohe Luftfeuchtigkeit abzusenken. Haben sich Pfützen oder Wasserlachen nach dem Wasserschaden auf dem Boden gebildet, sind Möbel und Gegenstände aus dem betroffenen Bereich zu entfernen, aufzubocken oder auf Planen zu stellen.

 

Stehendes Wasser ist zu beseitigen. Dies kann mit Hilfe eines Nass-Saugers geschehen oder, wo dieser nicht zur Verfügung steht, mit einem Aufnehmer und einem Eimer oder anderen Gefäßen. Eventuell muss zum Abpumpen großer Wassermengen die Feuerwehr gerufen werden. Ist das Wasser beispielsweise im Keller aus der Kanalisation aufgestiegen, übernimmt die Feuerwehr auch die Abdichtung von Öffnungen, um weiteren Wassereinbruch zu verhindern.

 

Falls Nachbarn betroffen sein könnten, sind diese zu informieren, ebenso wie der Vermieter. Beim Wasserschaden ist außerdem  je nach Sachlage gegebenenfalls die Versicherung zu benachrichtigen.

 

Es ist dafür zu sorgen, alle Gegenstände wie Mobiliar oder Inventar, die durch erhöhte Feuchtigkeit Schaden nehmen können, in Sicherheit zu bringen. Dies gilt zum Beispiel für elektrische Geräte und insbesondere für Computeranlagen. Eventuell sind Maßnahmen zur Datenrettung zu ergreifen. In keinem Fall sollte man Funktionstests an elektrischen Geräten durchführen, da die Gefahr von Kurzschlüssen und Kriechströmen besteht.

Nicht betroffene Räumlichkeiten sind unter Umständen davor zu schützen, dass kein Schmutz oder Schlamm aus der betroffenen Zone eingeschleppt wird. Zur späteren Geltendmachung von Ansprüchen ist der entstandene Wasserschaden zu dokumentieren. Das erfolgt sinnvollerweise durch Fotografien in ausreichender Zahl.

 

Nachdem der Wassereintritt gestoppt ist und man einen Überblick über das Ausmaß des Schadens hat, sind möglichst schnell Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Austrocknung betroffener Bauteile. Falls es sich um gemietete Räumlichkeiten handelt und der Vermieter noch keine Fachfirma beauftragt hat, sollte eine ausreichende Lüftung sichergestellt werden. Ist der Wasserschaden durch große Mengen eingedrungenen Regenwassers entstanden, sind die Gebäudeöffnungen möglichst wetterfest zu verschließen. Tropft Wasser von der Decke oder der Dachfläche, sind Auffanggefäße wie Eimer darunter zu stellen. Bei Frostgefahr ist für eine ausreichende Beheizung der Räumlichkeit zu sorgen, damit die Wände nicht zusätzlich durch Frost geschädigt werden.

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Thomas Fieber

Einzelunternehmer bei Fliesen Fieber
Hallo, mein Name ist Thomas Fieber. Ich bin der Webmaster dieser Seite. Mittlerweile habe ich über 35 Jahre Berufserfahrung und bin seit 27 Jahren selbstständiger Fliesenlegermeister. Des Weiteren unterstütze ich gerne das Projekt und die Technolgie von Desertgreener = erfahre wie man aus Meerwasser trinkbares Wasser macht. Wer geht mit mir zusammen in die Wüste? 😉

2 Gedanken zu „Wasserschaden“

  1. Hallo Herr Fieber,
    ich habe anfang Oktober 2016 einen Wasserschaden gehabt, dabei stand der Keller ganzflächig ca. 20 cm unter Wasser (Trinkwasser). Da ich einen Anhydridestrich unter den Fließen habe mache ich mir sorgen, nachdem ich in ihren Berichten gelesen habe das dieser sich verwerfen/aufgehen kann. Die Trocknungsmaßnahemn wurden nach Probebohrungen im Estrich gestartet. in den Probebohrungen war leichte Feuchte bis teils stehendes Wasser auf dem Rohbeton (unter dem Estrich und der Papierfolie) zu sehen, der Estrich selbs hatte eine normale grau Färbung, evtl. etwas feucht. Mit dem Schadenregulierer der Versicherung wurde ein Druck- und Zugprobetest vereinbart, wonach entschieden werden soll ob der Estrich noch in Ordnung ist oder komplett entfernt werden muss.
    Wie ist ihre Einschätzung, kann trotz Trocknung ein Folgeschaden bzw. können sich die Fließen nach einigen Jahren trotzdem lösen, kann das im nachhinein eindeutig dem Wasserschaden zugeschrieben werden oder sollte ich darauf bestehen den Estrich komplett zu erneuern?

    Für Ihre Rückmeldung währe ich ihnen sehr dankbar.

    Vorab vielen Dank und einen schönen Gruß

    1. also ich sehe das sehr skeptisch. Meiner Meinung nach müsste bei diesem starken Wassereintritt komplett entfernt und anschließend neu aufgebaut werden. Was ich mich auch Frage, warum man im Keller einen Anhydrit eingearbeitet hat?

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