Zuschuss für pflegebedürftige Personen bei einer Badsanierung

Ab Januar 2015 werden die Zuschüsse der Pflegekasse für eine Sanierung im Badezimmer für z.B eine barrierefreie Dusche erhöht. Bisher konnte man für eine pflegebedürftige Person bis zu 2.557€ beantragen. Dieser Betrag wird zukünftig erhöht und man kann ab Januar 2015 bis zu 4000,00€ pro Maßnahme beantragen.

Was kann in einem Badezimmer für pflegebedürftige Personen saniert werden?

Bodeneben und barrierefreie Dusche in einem Badezimmer

Barrierefreie Dusche mit Trittsicherheitsfliesen auf dem Duschboden

 Oft sind die Bäder so eng und klein, dass man diese nicht mit einem Rollstuhl oder Rollator befahren kann. In solchen Fällen können die Türen vergrößert werden, Badewannen entfernt oder hohe Duschen zu barrierefreien Duschen umgebaut werden.

In einem Bad können dann zusätzlich die Wand und Bodenfliesen erneuert werden. Duschplätze können mit Trittsicherheitsfliesen verlegt oder bodenebenen Duschwannen eingebaut werden.

Bevor man mit der Baumaßnahme beginnt, muss diese bei der Pflegekasse schriftlich zusammen mit den Angeboten der beteiligten Handwerker eingereicht werden. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Berater der Pflegekasse, dem Installateur und Fliesenlegermeister beraten.

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