Soka-Bau will Rückzahlung des Mindestbeitrags zum Berufsbilungsverfahren veranlassen.
Manchmal passieren doch noch Wunder? Obwohl ich es wirklich erst glaube, wenn ich es schwarz auf weiß auf meinem Kontoauszug sehe.
Dieses ganze Theater geht nun schon seit Januar 2015 und nun scheinen die Gerichte endlich einen Schlussstrich gezogen zu haben. Wie die Soka Bau selber auf der eigenen Webseite bekanntgegeben hat, werde Sie sogar die bisher bezahlten Beiträge, beziehungsweise den bereits bezahlten Mindestbeitrag zum Berufsausbildungsverfahren von Solo-Selbstständigen zurückerstatten.
Angeblich hatte ein einzelner Fliesenleger geklagt. Allerdings wohl nicht unter Mithilfe des IVEB.
Weitere Informationen zum Thema Soka Bau & Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren:
Die Liste werde ich immer wieder mit weiteren aktuellen Meldungen zum Thema aktualisieren
- Solo-Selbstständige sind keine Arbeitgeber, daher sei der Rechtszug vor die Arbeitsgerichte nicht eröffnet und sind unzulässig. Pressemitteilung vom Bundesarbeitsgericht
- Soka Bau Pressemitteilung (warum wird die Link-URL „test1“ genannt?)
- Soka-Bau wird Mindestbeiträge zurückerstatten www.fliesenundplatten.de
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Thomas Fieber
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Hallo Herr Fieber, hallo zusammen,
hat die SOKA nun die unberechtigt erhobenen Beiträge bereits zurückgezahlt?
Bei uns bisher noch nicht, wir haben nun schriftlich dazu aufgefordert, mit Fristsetzung.
Wie sieht es eigentlich diesbezüglich mit (Verzugs-)Zinsen aus?
Zum einen waren die Beiträge ein über Hundert-Millionen Kredit, zum anderen verlangt die SOKA bei Beitragsverzug auch fleissig Verzugszinsen. (diese werden angeblich ebenfalls zurückerstattet).
Danke!
mich hat die Soka angeschrieben gehabt und das Geld eigenhändig überwiesen. Weitere Fragen dazu kann ich leider nicht beantworten.