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Steuer

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Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für

Handwerkerleistungen:

Nachweise für Steuerbonus

Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.

Materialkosten sind nicht begünstigt.      

Wohnung modernisieren – 1.200 Euro sparen

Höhe des Steuerbonus

Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro

für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten

Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld

abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt

(gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

 

Neu ab 1. Januar 2009

Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften

können den auf 20 Prozent von 6.000 Euro

verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung

und Modernisierung nutzen.

Voraussetzungen für Steuerbonus

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen

Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Dies sind beispielsweise:

 Arbeiten an Innen- und Außenwänden

 Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä.

 Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

 Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und

außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren

 Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen

(z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)

 Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen,

Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen

Modernisierung oder Austausch der Einbauküche

 Modernisierung des Badezimmers

 Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt

(z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)

 Maßnahmen der Gartengestaltung

 Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück

Gebühren für Schornsteinfeger

 Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen

(z. B. Kabel für Strom und Fernsehen)

 

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