Steuer
Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für
Handwerkerleistungen:
Nachweise für Steuerbonus
Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
Materialkosten sind nicht begünstigt.
Wohnung modernisieren – 1.200 Euro sparen
Höhe des Steuerbonus
Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro
für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten
Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld
abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt
(gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).
Neu ab 1. Januar 2009
Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften
können den auf 20 Prozent von 6.000 Euro
verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung
und Modernisierung nutzen.
Voraussetzungen für Steuerbonus
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen
Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Dies sind beispielsweise:
Arbeiten an Innen- und Außenwänden
Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä.
Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und
außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
(z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen,
Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
Modernisierung des Badezimmers
Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt
(z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
Maßnahmen der Gartengestaltung
Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
Gebühren für Schornsteinfeger
Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen
(z. B. Kabel für Strom und Fernsehen)






