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Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Nachweise für Steuerbonus
Wohnung modernisieren – 1.200 Euro sparen Höhe des Steuerbonus Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).
Neu ab 1. Januar 2009 Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Voraussetzungen für Steuerbonus Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies sind beispielsweise:
außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen) Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
(z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
Gebühren für Schornsteinfeger
(z. B. Kabel für Strom und Fernsehen) |