Wohnungszählung PflichtAls ich heute die tägliche Post öffnete, erblickte ich einen orangen Fragebogen zur Gebäudezählung und Wohnungszählung.

Ich war schon drauf und dran, den Bogen mit werbeähnlichem Charakter in das Altpapier zu katapultieren, entschloss mich dann aber doch noch auch das Kleingedruckte etwas genauer zu lesen.

Es handelt sich hierbei um eine europaweite Gebäude-, Wohnungs-,  und Volkszählung des Landesbetriebs für Statistik (in Niedersachsen), der Zensus 2011.

  • Google verrät mehr über die Auskunftspflicht

Der orangefarbene Fragebogen kann ausgefüllt und anschließend im beiliegenden Rückumschlag mit der Post versendet werden. Möchte ich die Portogebühren sparen, kann dieser alternativ direkt auf der zensus2011.de Webseite online ausgefüllt werden.

Da man in der Vergangenheit zu oft von ähnlicher Briefpost zur Kasse gebeten wurde, schaute ich nach, was Google mir über die Volkszählung verriet. Denn garantiert bin ich nicht der einzige Bürger dem es so geht.

  • Mit einem Bußgeld ist zu rechen

Seit dem 09.Mai 2011 wurden die ersten Fragebögen an Eigentümer von Immobilien versendet. Für die Erhebung besteht angeblich Auskunftspflicht. Wer den Fragebogen nicht beantwortet, kann sogar mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen. Etwa 10% der Bürger und Bürgerinnen ohne Eigentum werden von einem Interviewer bei einer Haushaltsstichprobe befragt. Der Interviewer soll sich in der Regel vorher schriftlich ankündigen und wird dann den Fragebogen zur Volkszählung persönlich zustellen und beim ausfüllen behilflich sein.

  • Newsticker welt.de

Wie welt.de berichtet, ist die Volkszählungs-Hotline in Schleswig Holstein und Hamburg bereits in den ersten drei Tagen total überlastet gewesen. Zahlreiche Bürger hätten sich darüber beschwert, die Portgebühren selber zahlen zu müssen.

  • Vorsicht vor Betrügern

Angeblich haben bereits in mehreren Fällen einige Betrüger versucht, telefonisch an Daten der Bürger zu gelangen. Die falschen Interviewer bieten für die Befragung 40€ an, um dann an die Kontodaten der Bundesbürger zu gelangen.

WohnungszählungInfos:

–          die Zensus Interviewer kündigen sich in der Regel vorher schriftlich an

–          die Zensus Interviewer muss ich nicht in meine Wohnung lassen, sollte aber den Fragebogen ausfüllen und an die entsprechende Erhebungsstelle versenden.

  • Online Fragebogen

Den Online Fragebogen hatte ich in 10 Minuten ausgefüllt. Persönlich finde ich diesen sogar noch übersichtlicher. Allerdings sollte dafür auch eine sichere Internetverbindung bestehen. Zumindest wird darauf auch hingewiesen.

  • Portable Duschen oder Badewannen

 

Lustig fand ich die Erläuterung zu folgender Wohnungsfrage:

Befindet sich in der Wohnung eine Badewanne oder Dusche?

 

Erläuterung:

Wenn es sich lediglich um portable Duschen oder Badewannen handelt, die keine festen Zu- und Abflussrohre haben, ist NEIN anzukreuzen.

 

 

  • Ergebnisse der Umfrage

Mit den Ergebnissen dieser Gebäude und Wohnungszählung ist angeblich bis zum Ende des Jahres zu rechnen.


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Hallo, mein Name ist Thomas Fieber. Ich bin der Webmaster dieser Seite und selbstständiger Fliesenlegermeister. Sie finden mich auch auf Thomas Fieber Google+
4 Kommentare
  1. Hallo, es gibt insgesamt drei -3- unterschiedliche „Befragungen“.

    1.
    Wohnungseinheiten und Bewohner (ca. 10% der Gesamtbevölkerung werden befragt) – Erhebung persönlich durch Erhebungsbeauftragte über Terminvoranmeldung.
    Der Fragebogen kann auch per Briefpost versandt oder online ausgefüllt werden. Code und Pin hierzu stehen auf den Fragebogen. Da die Befragung selbst nur ca. 5 Minuten je Person / Haushalt dauert und gegenüber dem Erhebungsbeauftragen sowieso für die Erhebungsliste einige Angaben gemacht werden müssen ist dies einfacher, schneller und preiswerter wie ein Versand per Briefpost oder Online ausfüllen – kostet nichts!
    2.
    Alle Gebäudebesitzer – Fragebogen kommt per Post
    Versand dann per Briefpost auf eigene Kosten oder Online ausfüllen
    3.
    Alle Firmen und Gewerbebetriebe – Fragebogen kommt per Post
    Versand dann per Briefpost auf eigene Kosten oder Online ausfüllen

    Wer zu 1. ausegwählt wurde, muß lt. Gesetz den erhaltenen Fragebogen binnen 14 Tagen zurücksenden, ansonsten kommt eine Abmahnung und in der weiteren Folge auch noch Geldstrafen. Ausgefüllt werden muß trotzdem.
    Erhebungsbeauftragte haben eine Ausweis und in ihren Unterlagen auch Erläuterungen sowie die Gesetze.

    • Hallo Herr Wirtz,

      vielen Dank für Ihre Mühe und der wunderbaren zusätzlichen Beschreibung zum Thema Zensus2011.

  2. Hallo Herr Fieber,
    hat keine Mühe gemacht.

    Gruß,
    Jürgen Wirtz

  3. Danke für diesen Beitrag …. Ich habe schon gelesen die Seite 4 mal. Es scheint mir, es gibt immer etwas Neues …

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