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Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden


Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden

  •  Wann müssen Bauhelfer bei der Bau Berufsgenossenschaft angemeldet werden?

Wer in seiner Freizeit nach Feierabend und am Wochenende an seinem Eigenheim baut und sich dabei von Freunden und Bekannten helfen lässt, ist ein „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ oder auch „Eigenbauunternehmer“. Die bürokratische Ausdrucksweise lässt vermuten, dass damit bestimmte Pflichten verbunden sind, und so ist es auch. Kollegen, Freunde und Nachbarn, die auf der Baustelle mitwirken, sind innerhalb einer Woche als Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) zu melden.

  • Wer trägt die Kosten?

Anzugeben ist die Bezeichnung des Bauvorhabens, der Baubeginn und das vorgesehene Bauende, die Namen der beauftragten gewerblichen Unternehmen sowie die durch Bauhelfer geleisteten Arbeitsstunden. Die Namen der Helfer brauchen nicht angeführt zu werden. Sobald der Bauherr seiner Meldepflicht nachgekommen ist, stehen alle Bauhelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die BG betreut jährlich weit mehr als 100.000 Eigenbauprojekte, das heißt, sie trägt beim Unfall eines Helfers alle Kosten, die damit im Zusammenhang stehen. Laut Auskunft der BG können solche Kosten bei schweren Unfällen schnell in die Millionenhöhe gehen. Denn im Unglücksfall können Zahlungen für die Heilbehandlung, Rehabilitation und bei anschließender Berufsunfähigkeit auch Rentenzahlungen anfallen.

  •  Was kostet die Unfallversicherung für Bauhelfer?

Die zu entrichtenden Beiträge richten sich nach einem gesetzlich festgelegten fiktiven Stundenlohn, der in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich ausfällt. Von diesem Lohn sind für jede geleistete Arbeitsstunde um die 19 Prozent als Beitrag fällig. Mit annähernd zwei Euro Beitrag pro Helferstunde fällt der zu entrichtende Betrag also nicht gerade gering aus. Angesichts von mehreren hundert Unfällen, die jährlich auf deutschen Baustellen passieren, gehen Bauherren, die ihre Baumassnahme nicht anmelden, jedoch ein erhebliches Risiko ein.

 

Mit der Anmeldung bei der BG ist der Bauherr aus der Haftung gegenüber den Mitarbeitern am Bau entlassen. Alle Hilfskräfte und Bauhelfer, unabhängig davon, ob sie bezahlt werden oder nicht, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert. Zudem umfasst die Leistung der BG Bau eine umfassende Beratung zum Unfallschutz und die Unterstützung des Bauherrn bei der Ausübung seiner Pflichten. Diese umfassen die Ausstattung der Helfer mit persönlicher Schutzausrüstung wie Helmen und Sicherheitsschuhen ebenso wie die Sicherung von Gruben und Schächten sowie die Beleuchtung und Beschilderung der Baustelle.

  •  Unfallversicherung für Bauhelfer und Bauherren

Eine Anmeldung der durch Helfer erbrachten Leistungen ist nicht nur zur Vermeidung von Bußgeldern angebracht, denn die Beratung durch die BG Bau bietet einen effektiven Schutz vor Unfällen, welche hohe Regressforderungen nach sich ziehen können. Bei Unfällen, die durch das Nichteinhalten der Unfallverhütungsvorschriften verursacht wurden, ist mit erheblichen Schadensersatzzahlungen zu rechnen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich kurzfristige Gefälligkeiten, die als jederzeit erwartbare Hilfe von Freunden, Nachbarn oder Verwandten geleistet werden. Bauherren und ihre mithelfenden Ehegatten fallen übrigens nicht unter den Versicherungsschutz. Sie können sich bei der BG Bau jedoch freiwillig versichern. Alternativ ist auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung denkbar und sinnvoll.


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