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Welche Rechte haben Mieter, wenn Schimmelpilz in der Wohnung auftritt?


Feuchte Wände und Schimmelbefall sind in Mietwohnungen nicht etwa nur als Schönheitsfehler zu betrachten.

Schimmel in der Mietwohnung

Vielmehr handelt es sich um gravierende und zu beanstandende Mängel, die das Wohlbefinden der Mieter beträchtlich mindern und ihre Gesundheit schädigen können. Tritt in einer Mietwohnung Schimmel auf, kommt es häufig zum Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Ursachen. Nicht immer lässt sich eindeutig klären, was den Befall begünstigt hat, ob es sich um bauliche Mängel oder falsches Heiz- und Lüftungsverhalten handelt. In einem solchen Fall bringt nur ein Gutachten Gewissheit.

Info: Dieses ist der 9 Teil der 10 teiligen Artikelserie. Zum 8 Teil: Schimmel im Keller

Inhalt:
1.0 Plichten des Vermieters
2.0 Befindliche Restfeuchte im Mauerwerk
3.0 Meldung des Befalls am besten schriftlich
4.0 Dann muss ein Sachverständiger klären
5.0 Wichtige Informationen
1.0 Pflichten des Vermieters

Besonders oft treten Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme in sanierten Altbauten auf, in denen neue isolierverglaste Fenster eingebaut wurden. Es ist Pflicht des Vermieters, den Mieter auf die Erfordernis zum sachgerechten Heizen und Lüften hinzuweisen. Allerdings kann er keine überzogenen Forderungen stellen, beispielsweise alle zwei Stunden kräftig zu lüften oder die Schränke im Abstand von zehn bis fünfzehn Zentimetern von den Wänden aufzustellen.

2.0 Befindliche Restfeuchte im Mauerwerk

Auch in Neubauten, wo im ersten Winter nach dem Erstbezug oftmals Probleme mit Feuchtigkeit auftreten, kann der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter die Räumlichkeiten durch übermäßiges Heizen „trocken wohnt“. Eine Ausnahme besteht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Miete aus diesem Grund vorübergehend vermindert wurde. Hat der Vermieter nicht auf die noch im Mauerwerk befindliche Restfeuchte aufmerksam gemacht und durch Abzüge bei der Miethöhe berücksichtigt, ist die Feuchtigkeit als Baumangel zu bewerten.

3.0 Meldung des Befalls am besten schriftlich

Dem Mieter obliegt es, dem Vermieter sofort anzuzeigen, wenn sich Schimmelpilze in der Mietwohnung gebildet haben. Nur so hat er die Möglichkeit, sich etwaige zukünftige Ansprüche gegen den Vermieter zu sichern. Die Meldung des Befalls erfolgt am besten schriftlich, zusammen mit der Aufforderung zur Beseitigung und der Ankündigung einer Mietkürzung für den Fall, dass dies nicht erfolgt. Außer der Entfernung des akuten Befalls hat der Vermieter auch die Pflicht, die dem Schimmelpilzwachstum zugrunde liegende Feuchtigkeit und ihre Ursache zu beseitigen. Geschieht dies nicht, ist damit zu rechnen, dass der Schimmelpilz alsbald wiederkehrt.

4.0 Dann muss ein Sachverständiger klären

Dass ein Mangel an der Mietsache vorliegt, hat der Mieter nachzuweisen, was bei Schimmelbefall meist problemlos möglich ist. Der Vermieter hat den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden nicht aufgrund der Beschaffenheit der Bausubstanz entstanden ist. Falls der Schimmel nicht durch Baumängel verursacht wurde, muss der Mieter beweisen, dass er seiner Pflicht zum Heizen und Lüften der Wohnung nachgekommen ist. Wenn es zu keiner Einigung zwischen den beiden Parteien kommt, zieht dies häufig ein gerichtliches Verfahren nach sich, woraufhin ein Sachverständiger die Ursache klären muss.

Falls die Entstehung des Schimmelbefalls in die Verantwortlichkeit des Vermieters fällt, steht Mietern neben dem Recht auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter zu, die Miete bis zur Behebung des Schadens zu kürzen, im Extremfall bis zu 100 Prozent. Falls der Vermieter nach erfolgter Abmahnung keine Abhilfe schafft, darf der Mieter die Mietwohnung fristlos kündigen und hat darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz für geschädigte Möbel und für die Kosten des Umzugs. Des Weiteren kann er auch Schmerzensgeld verlangen, wenn die Schimmelpilze nachweislich Gesundheitsschäden verursacht haben.

5.0 Wichtige Informationen

Dies ist keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient lediglich zur Information. Eine Haftung und Gewähr wird nicht übernommen. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Hier finden Sie eine Trefferliste und zahlreiche Rechtsanwälte zum Thema Schimmel in der Mietwohnung aufgelistet.

Im nächsten Artikel dieser Artikelserie erfahren Sie etwas über Schimmel entfernen und behandeln


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