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Bekämpfung und Meldepflicht beim Echten Hausschwamm


Echter Hausschwamm muss schnellstmöglich bekämpft werden.

 

Der Echte Hausschwamm gilt als die gefährlichste Pilzart, die ein Gebäude befallen kann. Jährlich verursacht er alleine in Deutschland Sanierungskosten in Millionenhöhe. Entsprechend nervös reagieren Hausbesitzer, wenn im Gebäude Schimmelpilz entdeckt wird. Echter Hausschwamm kann jedoch relativ leicht erkannt und von anderen Schimmelpilzarten unterschieden werden.

Info: Dieses ist der 4 Teil der 10 teiligen Artikelserie. Zum 3 Teil: Schimmel im Badezimmer

Es handelt sich um einen Pilz mit enormer Zerstörungskraft, der Totholz, vor allem Nadelholz sowie Putz, Mauerwerk und alten Beton befällt. Bevor er sichtbar wird, kann er schon jahrelang in Hohlkörpern gewachsen sein. Er bildet einen typischen, meist ovalen Fruchtkörper, der eine bräunliche Farbe, umgeben von einem weißen, filzigen Rand aufweist. In sehr feuchter Umgebung können sich an der Oberseite kleine Wassertröpfchen absetzen. Er breitet sich durch ein watteähnliches Oberflächenmycel aus, welches Mauerwerk und Holz bedeckt.

 

Balken zerfallen bei der kleinsten Berührung

Echter Hausschwamm findet ideale Wachstumsbedingungen bei Temperaturen zwischen 17 und 22 Grad Celsius und einer Holzfeuchtigkeit zwischen 30 und 50 Prozent vor. Anderen Pilzarten gegenüber hat er den Vorteil, dass er sich über mehrere Meter lange „Leitungen“ mit Wasser versorgen und daher auch bei geringerer Holzfeuchtigkeit gedeihen kann. Innerhalb eines Jahres kann er massive Balken derart durchsetzen, dass sie ihre Tragfähigkeit vollständig einbüßen. Befallenes Holz zeigt ein typisches, würfelartiges Erscheinungsbild. Bei fortschreitender Zerstörung zerfallen die Balken zuletzt bei der kleinsten Berührung zu Staub.

 

Die Bekämpfung von einem Fachmann durchführen

Neben Holzbalken bilden Spanplatten, Faserplatten, Papier, Pappe und je nach mineralischer Zusammensetzung Putz und Mauerwerk eine ausreichende Lebensgrundlage für den echten Hausschwamm. Die Bekämpfung sollte nie von Laien durchgeführt werden, da die Festlegung und Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten viel Erfahrung erfordert. Alle Holzteile müssen entfernt werden, eventuell Teile des Mauerwerks abgetragen und erneuert werden. Putz ist abzuklopfen, die Fugen auszukratzen und die Wandoberflächen mit einem speziellen Flammgerät abzuflammen und mit einer Drahtbürste zu reinigen. Zudem sind chemische Schutzmassnahmen mit geeigneten Substanzen durchzuführen.

 

Holz, das seine Festigkeit verloren hat, muss verbrannt und durch tiefenimprägniertes Holz ersetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Holzteile im Umkreis von einen Meter um die sichtbare Befallzone. Ausgekratzte und gereinigte Mauerwerksfugen sind mit Zementmörtel zu füllen und die Wandoberfläche mit kalkunempfindlichem Holzschutzmittel zu behandeln. In der Umgebung von Balkenköpfen wird das Mauerwerk zusätzlich durch eine Bohrlochtränkung behandelt. Eine derartige Sanierung ist nur von geeigneten Fachfirmen durchzuführen.

Muss Echter Hausschwamm gemeldet werden?

Bei einem Befall mit dem echten Hausschwamm handelt es sich um einen schweren Baumangel nach BGB. Die Meldepflicht des Vorkommens ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. In einigen Ländern ist die Meldepflicht nicht aufgenommen, in anderen wieder heraus genommen worden. Aktuell besteht eine Meldepflicht in Hessen, Hamburg, im Saarland und in Thüringen. Für Hausbesitzer ist das Vorhandensein einer Meldepflicht aber eigentlich unerheblich. Wenn eine Gefährdung für Personen besteht, stehen sie generell in der Verantwortung.

Im nächsten Artikel dieser Artikelserie erfahren Sie mehr über Schimmel am Fenster


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