Manchmal frage ich mich wirklich ob man darüber lachen oder weinen soll. Am Ende des Artikels würde mich auch die Meinung anderer, besonders über das Thema „Gewährleistung für Fliesenarbeiten“ sehr interessieren.

Was war passiert? Es handelt sich mal wieder um eine Balkonsanierung wo ein anderes Unternehmen (kein Fliesenleger Fachbetrieb) die Fliesen verlegt hat und nach einigen Wochen oder Monaten das Regenwasser in die unteren Wohnräume geflossen ist.

Der Belag wurde anschließend abgerissen, das tolle Balkongeländer deinstalliert und ich wurde zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Leider war der Kunde beim ersten Termin nicht anwesend, weshalb wir einen weiteren Termin vereinbarten. „Nicht weiter schlimm, dass kann ja mal passieren“, dachte ich.

Bis dahin sind dem Kunden wegen schlecht ausgeführten Arbeiten viele zusätzliche Kosten entstanden und die Verärgerung kann ich durchaus nachvollziehen. Vor Ort habe ich beim zweiten Termin einige Vorschläge unterbreitet, wie die Verlegung der Terrassenplatten auf Stelzlager, die leider keinen Zuspruch gefunden hat. Es sollten wieder Fliesen im Dünnbettverfahren verlegt werden die aus meiner Sicht und in der heutigen Zeit nicht mehr für den Außenbereich geeignet sind. Dieses betonte ich auch mehrmals bei unseren Gesprächen. Es ist schon schwierig genug für unsere Region (Grund: Frost-Tau-Wechsel und ständige Temperaturschwankungen) ein Material für den Außenbereich zu finden, welches zu 100% geeignet ist.

Fliesen haben wir schon besorgt. Doch was ist mit der Gewährleistung für die Fliesenarbeiten?

Gewährleistungsansprüche für FliesenWas noch viel schlimmer ist, dass der Kunde die Fliesen bereits wo anders gekauft hat, diese jetzt vor Ort liegen und ich trotzdem für die Fliesenarbeiten eine Gewährleistung von 5 Jahren übernommen soll. Wie soll so etwas funktionieren? Was passiert denn bitte schön, wenn sich die Fliesen nach einigen Monaten oder Jahren lösen sollten? Der Hersteller der Fliesen gibt dann dem Fliesenleger die Schuld, der Fliesenleger dem Hersteller u.s.w. Das Theater ist vorprogrammiert.

Ein Beispiel. Was wäre wenn:

Demnächst gehen wir alle in ein Restaurant und bringen unser Schnitzel selber mit, dann braucht der Koch nur noch die Beilagen zubereiten und fertig. Ob der Koch damit einverstanden ist? Was passiert, wenn das Essen dann nicht schmecken sollte und wer hat dann Schuld?

Sicherlich kann man ein zubereitetes Essen nicht mit den Fliesenarbeiten auf einem Balkon vergleichen. Denn die Bausumme wird höher liegen als bei einem zubereitetem Schnitzel mit Beilagen.

Man hätte ja auch einmal fragen können, vielleicht hätte ich die gewünschten Fliesen sogar günstiger besorgen können.

Fazit: Die Gewährleistung übernehme ich nicht und habe auch kein Interesse an diesem Auftrag

Trotz des bereits von meiner Seite entstanden zeitlichen Aufwands habe ich heute den Auftrag höflich abgelehnt und wünsche dem Fliesenleger der die Arbeiten ausführen soll viel Erfolg. Denn für diese schwierig auszuführenden Fliesenarbeiten, wo ich selber keine Fliesen liefere, werde ich auch keine Gewährleistung übernehmen. Verständlich oder?

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Ein weiterer Erlebnisbericht von der Baustelle


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Hallo, mein Name ist Thomas Fieber. Ich bin der Webmaster dieser Seite und selbstständiger Fliesenlegermeister. Sie finden mich auch auf Thomas Fieber Google+
9 Kommentare
  1. schöne stellungname. da is was wahres dran….
    ich persönlich schreibe bei sowas im angebot oder in der rechnung hinein…. auf bauseits gestelltes material keine garantie und keine gewährleistung !!!

    V.g. Matthias

    • Hallo Matthias,
      danke für Deine Meinung. Ja das wäre eine Möglichkeit, habe aber noch ein weitere Beispiel. Was sagt wohl der Automechaniker, wenn man die Ersatzteile selber mitbringt und er diese einbauen soll? Ob dieser dann auch die Gewährleistung übernimmt. Glaube kaum.

  2. Moin Thomas,

    richtig entschieden! Wundere mich, dass man da überhaupt diskutieren muss. Ich als Bauherr hätte in dieser Situation (Die Fliesen sind nun mal schon da!) dich die Fliegen legen lassen und auf Gewährleistung verzichtet;-)

    Greetz Olly

    P.S. Deine Links „weiterlesen ->“ auf der Startseite sind fehlerhaft.

    • Hallo Olly,
      ja so könnte man es evtl. auch machen. Danke nochmal für den Hinweis mit den weiterlesen Links.
      Grüße
      Thomas

  3. Hallo Herr Fieber,
    hoffe, Sie können mir helfen 🙂
    Vor nicht ganz 2 Jahren haben wir unser WC mit 60×30 Fliesen neu fliesen lassen. Oberhalb des Waschbeckens und direkt unter der Fensterbank ist eine auf ca. 55×30 zugeschnittene Fliese (diese befindet sich zwischen Wand und dem schräg eingebauten Hänge-WC)verlegt. Vor ca. 1/2 Jahr bemerkten wir auf dieser Fliese einen Haarriß, der aus der Mitte der Fliese nach außen verläuft. Mit der Zeit wurden es immer mehr Risse von der Mitte in alle Richtungen. Die Ausbesserung dieser Fliese hat der Fliesenleger auf Garantiebasis wieder hergestellt. Auf dem Fußboden unter dem Waschbecken (gleiche Wand wie die Fliese) sowie auf der danebenliegenden Seite verlaufen freiliegende/auf dem Fußboden liegende Heizungsrohre, die dann am Ende der Wand nach oben zur Heizung laufen. Vor der Sanierung sah das so aus: Rohrkasten aus Holz als Podest und darauf Fliesen (hat fast 30 Jahre gehalten). Nun hat der Fliesenleger aber die Rohre nicht in einen Kasten gesetzt, sondern komplett mit Fliesenkleber überdeckt und darauf Fliesen verlegt. Diese Fliesen ca. 10 cm breit weisen dieselben Risse auf, wie die Fliese über dem Waschbecken. Nun meint der Fliesenleger aber, das sei nicht sein Verschulden, weil keiner vorher wissen konnte, dass die Ausdehnung so stark sei, dass dadurch die Fliesen platzen. Das soll ich jetzt selber bezahlen. Eine Seite (unter dem Waschbecken wurde aufgemacht und in der gleichen Weise wie vor nur ca. eine Fliesenbreite höher erstellt, die andere Seite wurde nur übergefliest, also Fliesen auf die vorhandenen Fliesen geklebt. Wie lange das jetzt alles gut geht, weiß keiner. Seiner Meinung nach, wird da jetzt nichts mehr passieren.
    Meiner Meinung nach hätte er sehr wohl wissen müssen, wie stark die Ausdehnung von Heizungsrohren sein kann und dass die Fliesen reißen können. Außerdem bin ich der Meinung, dass auch diese Arbeiten der Garantie unterliegen, weil es nicht an der Fliesenqualität, sondern an der mangelhaften Ausführung der Arbeit liegt.
    Hoffe, Sie können mir als Fachmann da weiter helfen.
    Vielen Dank im voraus. Viele Grüße H.Weber

    • Hallo H.Weber,

      hui, das ist mal kein schönes Ergebnis. Obwohl der Fliesenleger (wenn es denn überhaupt einer war) den Schaden nach wie vor beheben sollte, denn Sie haben ja nach wie vor Gewähleistung auf die Fliesenarbeiten. Wenn ich das richtig verstehe (ohne mich vor Ort davon zu überzeugen) dann hat er die Fliesenarbeiten an den Heizungsrohren falsch ausgeführt. Denn es ist logisch, dass Fliesen die direkt auf Heizungsrohre verlegt werden anfangen müssen zu reissen. Das hätte er wissen müssen.
      Ich möchte mich nicht freisprechen auch mir sind schon Fliesen gerissen die ich verlegt hatte, doch diese habe ich anstandslos ausgewechselt. Meiner Meinung nach wurde bei Ihnen ein versteckter Mängel eingebaut, der wahrscheinlich nur mit einem zusätzlichen Rohrkasten behoben werden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Fliesenleger, denn ich glaube nicht, dass er Lust hat auf eventuelle Streitigkeiten mit einem Anwalt. Ein Rohrkasten aus Lux oder Wedibauplatten ist schnell erstellt.
      MfG
      Thomas Fieber

  4. Hallo Herr Fieber,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Die Arbeiten sind bereits erledigt. Er hat eine Seite aufgestemmt, dabei ist die Fliese oberhalb des Podestes geplatzt, die er nun mit erneuert hat und hat sich nicht mehr getraut, die andere Seite ebenfalls aufzustemmen. Deshalb hat er auf dieser Seite Fliesen auf die bereits vorhandenen Fliesen verlegt und die aufgestemmte Seite wieder so hergestellt wie sie vorher war, also Kleber auf die Rohre und Fliesen drauf, nur jetzt wegen der Höhenanpassung zur anderen Seite etwas höher. Das ganze ist etwa 5 cm hoch.
    Ich habe es hier mit einem Baugeschäft zu tun. Der Fliesenleger kam und fing an zu arbeiten. Auf Nachfrage bezüglich der Gewährleistung sagte er nur: „Der Chef hat gesagt, mach einfach.“ Sonst war ihm nichts bekannt. Daraufhin habe ich den Chef angerufen. Dieser sagte mir am Telefon, wegen der Heizungsrohre, sprich wegen dem Untergrund geht es nicht zu seinen Lasten, das müsste ich selbst bezahlen. Ich soll den Fliesenleger machen lassen und dann wird es wieder gut. Er wollte es sich weder ansehen noch mit mir am Telefon darüber diskutieren. Wimmelte mich barsch ab und versprach mir, sich nach Rücksprache mit dem Fliesenleger nachmittags bei mir zu melden. Statt des versprochenen Gesprächs kam zwei Tage später eine Rechnung. Danach soll ich 4,5 Arbeitsstunden und die gesamten Material- und sonstige Kosten bezahlen. Die Erneuerung der Fliese auf Garantiebasis hat er mit 2,5 Arbeitsstunden abgezogen, jedoch weder Material noch sonstige Kosten. Der Fliesenleger war lt. seines Arbeitsberichtes 7,0 Std. tätig, was aber so auch nicht stimmt. Unterschreiben musste ich seinen Arbeitsbericht auch nicht, was normalerweise üblich ist. Also habe ich die Arbeiten nicht zur Bezahlung anerkannt.
    Und was den Untergrund angeht, auf den er sich beruft, den hat er selbst bzw. sein Fliesenleger (mit 12 Jahren Berufserfahrung) hergestellt also kann er es weder mir noch sonst irgendjemandem in die Schuhe schieben. Seinerzeit wollte der Fliesenleger keinen Rohrkasten erstellen, da man das angeblich nicht mehr macht.
    Wenn an einer Wand der Putz aufreißt und dadurch die Fliese in Mitleidenschaft zieht, da kann er wohl nichts dafür. Aber in diesem Fall sehe ich das genauso wie Sie.
    Die Frage ist nur was mache ich jetzt. Die Rechnung einfach ignorieren, da ich nichts unterschrieben habe und er mir im Grunde auch nichts nachweisen und somit auch nichts fordern kann. Ein Gespräch suchen, wird wohl vergeblich sein und ein Anwalt wird auch nicht günstiger als seine Rechnung. Die erste Möglichkeit wäre gemein von mir und die letzte Möglichkeit wäre teuer. Welche Alternativen gibt es sonst noch. Außerdem befürchte ich, das sein neu hergestelltes Podest über kurz oder lang wieder Risse bekommt und dann …..
    Freue mich auf eine Antwort.
    Viele Grüße
    H. Weber

    • Kleber auf die ROHRE???? wenn das wirklich so ist, dann ist dieses nicht fachmgemäß ausgeführt. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Meiner Meinung nach müsste diese dann die Kosten für den Anwalt bezahlen. Einen Kunden einfach abzuwimmeln ist nicht die feine englische Art. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale. Gut man ist als Unternehmer im ständigen Stress aber so behandel ich auch keine Kunden. Und warum sollte man keinen Rohrkasten mehr erstellen? Wenn dieses nötig ist, dann muss ein Rohrkasten erstellt werden. Direkt auf die Rohre verfliesen ist ein verdeckter Fehler.
      MfG

  5. Hallo Herr Fieber,

    ja er hat lt.seiner RG „Schönox PFK Rapid“ benutzt. Lt. der Herstellerseite ist das ein schnellabbindender, flexibler Profiflexkleber und geeignet für die Verlegung im Dünnbettverfahren, auf alten Fliesen und auf Heizestrichen. Ein Heizestrich wurde aber nicht vorher verlegt. Mit Dünnbettverfahren sind wohl auch keine 4-5 cm Höhe gemeint. Und verfugt hat er auch sofort und nicht erst nach der Wartezeit von 3 Std. und die Heizung lief während der Arbeiten auch schön weiter. Das ganze als „FACHARBEITERstd.“ abgerechnet.
    Habe jetzt eine Anfrage bei Schönox gestartet. Mal sehen was die sagen, falls ich eine Antwort erhalte.
    Viele Grüße
    H. Weber

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